Da A.________ dieser Zahlungsaufforderung nicht nachkam, liess die Winterthur-Columna diesen mit Zahlungsbefehl vom 27. September 2001 des Betreibungsamtes C.________ für den Betrag von Fr. 682.75 nebst Zins zu 5 % seit 27. September 2001 betreiben. A.________ erhob Rechtsvorschlag.