A. Nach dem Tod des bei der Winterthur-Columna Stiftung für die berufliche Vorsorge (im Folgenden: Winterthur-Columna) versicherten W.________ richtete diese ab 1. Januar 1998 H.________ eine Witwenrente und den Söhnen D.________ und A.________ eine Waisenrente aus. Am 7. Mai 2000 starb H.________. Unter Hinweis darauf, dass ihr dieser Todesfall nicht gemeldet worden sei, weshalb sie die Witwenrente für ein weiteres Quartal bezahlt habe, sowie auf den Umstand, dass sie die A.________ vom 1. Oktober 2000 bis 31. März 2001 zustehende Waisenrente zurückbehalten habe, forderte die Winterthur-Columna mit Schreiben vom 26. April 2001 von A.______