Diese Vorschläge bezogen sich, wie dem Brief weiter zu entnehmen ist, auf die Altersrente, einen möglichen Kapitalbezug, die Altersrente bei 50 % Kapitalbezug sowie die Kapitalleistung aus Barwertanpassung vom 1. Januar 1999 (letztere könne nicht in Rentenform bezogen werden). Für nähere Angaben wurde auf das beigelegte Berechnungsblatt verwiesen. Diesem Papier sind zunächst unter dem Titel "Persönliche Daten" die Berechnungsfaktoren (Geburts-, Aufnahme- und Pensionierungsdatum; Beschäftigungsgrad 75 %; effektiver anrechenbarer Jahresverdienst Fr. 65'065.--; Koordinationsabzug Fr. 20'100.--; versicherter Jahresverdienst Fr. 66'653.--; erworbene Altersrententeile 43,8209 %;