4.3 4.3.1 Die Pensionskasse vertritt die Auffassung, die Versicherte habe ein ihr am 3. Februar 1999 unterbreitetes Angebot über die zu erbringenden Leistungen und die Tragung der Zusatzkosten akzeptiert, indem sie sich am 9. Februar 1999 mit einer der vorgeschlagenen Varianten einverstanden erklärt habe. Bestandteil dieses Vorschlags sei eine "Beteiligung an zusätzlichen Kosten" von Fr. 31'066.-- aus dem Zusatzguthaben gewesen. Demgegenüber stellt sich die Versicherte auf den Standpunkt, sie habe lediglich erklärt, sie wünsche keine (teilweise) Barauszahlung, sondern die volle Rente.