4.1 4.1.1 Die Altersrente berechnet sich laut dem Vorsorgeplan in Prozenten des versicherten Jahresverdienstes und richtet sich nach den erworbenen Altersrententeilen (1,69 % für das Versicherungsaltersjahr 25; 1,715 % für jedes anschliessende Dienstjahr bis zum Versicherungsalter 60; 1 % für spätere Jahre). Sie beträgt höchstens 60 % des versicherten Jahresverdienstes. 4.1.2 Die Angleichung der durch die Vorsorgeeinrichtungen einiger nahe stehender Unternehmungen auszurichtenden Renten führte bei Versicherten der Pensionskasse, darunter der Beschwerdeführerin, zu einer Reduktion des für die Rentenberechnung massgebenden Barwertes.