Das Versicherungsalter wird definiert als das effektive Alter, ausgedrückt in Jahren und Monaten, auf ganze Monate abgerundet. In begründeten Einzelfällen können die Stiftungen in Absprache mit der Gesellschaft bereits ab Alter 55 eine vorzeitige Pensionierung beschliessen, sofern die versicherte Person mindestens 15 Dienstjahre aufweist. 3.2 Die im Februar 1940 geborene Beschwerdeführerin war seit 1963 bei der Beschwerdegegnerin berufsvorsorgeversichert. Eine vorzeitige Pensionierung per 31. März 1999 war demnach durch einen entsprechenden Beschluss der Stiftung in Absprache mit der Arbeitgeberin möglich. Die Zustimmung der Arbeitgeberin lag unbestrittenermassen vor.