A. Die 1940 geborene P.________ war vom 1. April 1963 bis 31. März 1999 bei der Winterthur Versicherungen AG angestellt und bei der Winterthur Pensionskasse für das Personal (nachfolgend: Pensionskasse) berufsvorsorgerechtlich versichert. Seit 1. April 1999 bezieht sie eine Rente der Pensionskasse, welche ihr ausserdem eine Summe von Fr. 47'181.-- ausbezahlte. Dieser Betrag entstammt einem Zusatzkapital, das der Versicherten im Zusammenhang mit einer per 1. Januar 1999 vorgenommenen Barwertanpassung gutgeschrieben worden war.