_, stützen sich indessen auf die medizinischen Akten und die Angaben der Beschwerdeführerin. Es geht daraus hervor, dass die krankheitsbedingte Behinderung (Rückenleiden) seit 1999 besteht. In einem Bericht an die IV vom 4. November 2002 führt der behandelnde Arzt zudem aus, die Versicherte stehe seit dem Unfall vom 15. Januar 1990 ständig in ärztlicher Behandlung. Auch wenn Dr. med. S.________ die Beschwerdeführerin erst ab 11. Juli 2001 behandelt hat, bestätigen seine Angaben die Feststellung, dass sich die Beschwerdeführerin in der Zeit bis zur Gesundheitserklärung vom 27. März 2000 nicht als gesund und beschwerdefrei bezeichnen durfte.