Sie durfte sich daher auch in diesem Punkt nicht als gesund bezeichnen und wäre gehalten gewesen, das langjährige psychische Leiden, welches zu einer (allerdings kurzfristigen) Behandlung Anlass gegeben hatte, zu deklarieren. Im Hinblick auf den chronischen Charakter der Rückenbeschwerden und der psychischen Beeinträchtigungen hätte sie auch Frage 2 nicht mit Nein beantworten dürfen und nähere Angaben zu den bestehenden Beschwerden machen müssen. Fraglich erscheint, ob ihr eine mangelhafte Beantwortung auch von Frage 8 vorzuwerfen ist. Einerseits hat sie den Unfall vom 16. Januar 1990, die erfolgte Nasenoperation und den Spitalaufenthalt von 1992 erwähnt.