Angesichts der von der Beschwerdeführerin selbst als langjährig bezeichneten Rückenschmerzen durfte sie sich nicht als gesund und beschwerdefrei erklären. Dies auch insofern nicht, als sie an einer Alopezie litt, welche ab 1991 und bis ins Jahr 2001 immer wieder zu Untersuchungen und Behandlungen sowie zur Kostenübernahme von Perücken durch die Eidg. Invalidenversicherung Anlass gegeben hatte. Hinzu kommt, dass die Beschwerdeführerin im Zeitpunkt der Gesundheitserklärung auch in psychischer Hinsicht beeinträchtigt war. Im psychiatrischen Gutachten vom 3. Juni 2003 wird die Auffassung des Hausarztes, wonach eine schwere Beeinträchtigung vorliege (Bericht vom 4. November 2002), bestätigt.