3.2 Den Akten ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin im Anschluss an den Unfall vom 16. Januar 1990, bei dem sie sich eine Commotio cerebri, eine Nasenbeinfraktur sowie Gesichtsverletzungen zuzog, an Kopfschmerzen, zunehmender Nervosität, Angstzuständen und einer depressiven Entwicklung litt. Das psychische Leiden wurde laut Bericht des Universitätsspitals X.________ vom 21. November 2002 vom 10. September 1991 bis 21. Oktober 1992 behandelt. Weitere psychotherapeutische Massnahmen sind nicht aktenkundig. Aus dem psychiatrischen Gutachten des Dr. med. H.________ vom 3. Juni 2003 geht indessen hervor, dass im Jahr 1996 ein psychiatrisches Konsilium durch Frau Prof. Dr. W.___