Die Migros-Pensionskasse (nachfolgend: MPK), bei welcher B.________ berufsvorsorgerechtlich versichert gewesen war, anerkannte den Anspruch auf eine volle Invalidenrente der obligatorischen beruflichen Vorsorge, trat gleichzeitig jedoch vom überobligatorischen Vorsorgevertrag zurück, weil die Versicherte in der Gesundheitserklärung vom 27. März 2000 falsche Angaben gemacht und insbesondere ihre vorbestandenen Leiden (chronische Spannungskopfschmerzen, schwere Depression, Zervikobrachialgie, Lumboischialgie, Kribbelparästhesien sowie Haarausfall) nicht angegeben habe (Mitteilung vom 19. Januar 2004). Daran hielt sie mit Schreiben vom 11. März 2004 fest.