{"Signatur": "CH_BGer_016", "Spider": "CH_BGer", "Sprache": "de", "Datum": "2007-07-02", "HTML": {"Datei": "CH_BGer/CH_BGer_016_B-103-06_2007-07-02.html", "URL": "https://search.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?lang=de&type=highlight_simple_query&page=4&from_date=14.06.2007&to_date=03.07.2007&sort=relevance&insertion_date=&top_subcollection_aza=all&query_words=&rank=34&azaclir=aza&highlight_docid=aza%3A%2F%2F02-07-2007-B_103-2006&number_of_ranks=461", "Checksum": "77f57f1f191015f54cd1632dc795da21"}, "Scrapedate": "2025-06-14", "Num": ["B 103/06"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Bundesgericht Eidgenössisches Versicherungsgericht 02.07.2007 B 103/06"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Tribunal fédéral Tribunal fédéral des assurances 02.07.2007 B 103/06"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Tribunale federale Tribunale federale delle assicurazioni 02.07.2007 B 103/06"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Bundesgericht Eidgenössisches Versicherungsgericht"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Tribunal fédéral Tribunal fédéral des assurances"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Tribunale federale Tribunale federale delle assicurazioni"}], "Abstract": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Berufliche Vorsorge | Berufliche Vorsorge"}], "ScrapyJob": "446973/45/2187", "Zeit UTC": "14.06.2025 10:48:08", "Checksum": "94cee3c49509cec47e2071bedcb46c09", "Chunktext": "Auszug aus dem Entscheid Bundesgericht Eidgenössisches Versicherungsgericht 02.07.2007 B 103/06\nRegeste:\nBerufliche Vorsorge | Berufliche Vorsorge\n\n3.\n3.1 In der \"Gesundheitserklärung\" vom 27. März 2000 hat die Beschwerdeführerin die Frage 1 (\"Sind sie heute gesund und ohne Beschwerden voll arbeitsfähig, und waren sie dies auch während der vergangenen 12 Monate?\") bejaht. Die Fragen 2 (\"Haben Sie eine chronische Krankheit [z.B. Zuckerkrankheit, hoher Blutdruck] oder leiden Sie an den Folgen einer früheren Krankheit oder eines früheren Unfalls?\") und 4 (\"Nehmen Sie regelmässig Medikamente zu sich?\") verneinte sie. Die Frage 8 (\"Haben Sie in den letzten zehn Jahren eine schwere Krankheit [z.B. mit Spitalaufenthalt] durchgemacht, einen schweren Unfall erlitten oder sich einer Operation unterzogen?\") bejahte sie, wobei sie unter \"Art der Krankheit\" keine Angaben machte, unter \"Art des Unfalls\" einen Autounfall und unter \"Art der Operation\" eine Nasenoperation erwähnte. Auf weitere Fragen gab sie an, von Januar bis Juni 1992 im Spital Y.________ hospitalisiert gewesen zu sein. Als behandelnden Arzt nannte sie Dr. med. G.________. Mit ihrer Unterschrift bestätigte sie, die Fragen wahrheitsgetreu und vollständig beantwortet und von den Folgen einer Falschdeklaration gemäss Art. 57 des Reglements Kenntnis zu haben. Das Formular war der Personalabteilung des Arbeitgebers einzureichen, welche eine vertrauensärztliche Untersuchung als notwendig erachtete und die Gesundheitserklärung an die Geschäftsstelle der MPK weiterleitete. Diese unterbreitete den Fall dem Vertrauensarzt Dr. med. M.________, Facharzt FMH für Physikalische Medizin und Rehabilitation, speziell Rheumaerkrankungen, welcher am 13. April 2000 feststellte, der Autounfall liege nun neun Jahre zurück, weshalb die Unfallfolgen ausgeheilt sein dürften und eine Aufnahme ohne Vorbehalt erfolgen könne."}