Aus dem sich gemäss dem erwähnten Schreiben ergebenden Monatsgehalt von Fr. 12'764.- (x 13) resultiert ein Jahreslohn von Fr. 165'932.- oder umgerechnet auf 12 Monatslöhne Fr. 13'827.- im Monat, was im Wesentlichen dem vertraglichen Jahresgehalt von Fr. 140'010.-, zuzüglich der Leistungszulage von Fr. 25'000.-, entspricht. Würden zusätzliche Bonuszahlungen von Fr. 25'000.- im Jahr zur Ermittlung des mutmasslich entgangenen Verdienstes hinzugerechnet, hätte dies zur Folge, dass die Leistungszulage doppelt berücksichtigt würde, wie die Vorsorgestiftung in ihrer Vernehmlassung zu Recht einwendet.