__ AG vom 29. Juni 1990 hatte der Beschwerdeführer Anspruch auf ein Jahresgehalt von Fr. 140'010.-, ausbezahlt in 13 Raten von Fr. 10'770.-, und im ersten Jahr auf eine Leistungszulage von Fr. 25'000.-. In den Jahren 1990 bis 1994 wurden dem Versicherten Bonusleistungen in erheblichem Ausmass ausgerichtet. Am 19. Dezember 1994 teilte ihm die Arbeitgeberfirma mit, dass sein monatliches Gehalt, das 13 x ausbezahlt wird, ab 1. Januar 1995 brutto Fr. 12'764.- betragen werde. Als Grund für die Erhöhung der monatlichen Gehaltszahlung erwähnte die S.____