Gebäudeanteil: DM 164'050.-) eingesetzt war, zum Vermögen der Kommanditgesellschaft und damit zum Geschäftsvermögen. Gestützt auf die Buchhaltungsunterlagen sowie den erwähnten Steuerbescheid vom 5. August 1999 ist erstellt, dass der Veräusserungsgewinn in der Höhe von DM 78'219.- im Jahre 1996 erzieltes Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit darstellt, welches bei der Berechnung der Überversicherung zu berücksichtigen ist. 4.2