Was den Liquidationserlös betrifft, ergibt sich aus dem Steuerbescheid des Finanzamtes M.________/Deutschland vom 5. August 1999 für das Jahr 1996 über Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag, dass der Beschwerdeführer Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit in der Höhe von DM 78'219.- aus der Liquidation der Kommanditgesellschaft erzielt hat, welche als Einkommen aus Gewerbebetrieb in Deutschland der Einkommenssteuer unterlagen. Wie die Beschwerdegegnerin zutreffend feststellt, zählen Liquidationsgewinne aus der Veräusserung eines Anteils an einer inaktiven buchführungspflichtigen Kommanditgesellschaft zum Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit gemäss