4. 4.1 Was den Liquidationserlös betrifft, ergibt sich aus dem Steuerbescheid des Finanzamtes M.________/Deutschland vom 5. August 1999 für das Jahr 1996 über Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag, dass der Beschwerdeführer Einkünfte aus selbstständiger Erwerbstätigkeit in der Höhe von DM 78'219.- aus der Liquidation der Kommanditgesellschaft erzielt hat, welche als Einkommen aus Gewerbebetrieb in Deutschland der Einkommenssteuer unterlagen.