3. Streitig und zu prüfen ist die widerklageweise geltend gemachte Rückforderung der Vorsorgeeinrichtung über den Betrag von Fr. 27'147.50 für den Zeitraum vom 1. November 1995 bis 31. August 1997. 3.1 Die Vorinstanz ermittelte ein tatsächlich erzieltes Einkommen des Beschwerdeführers von insgesamt Fr. 344'364.50, welches sich aus den Taggeldzahlungen der Zürich von Fr. 181'997.50, der Rente der Invalidenversicherung von Fr. 23'740.-, dem bis Ende September 1996 ausbezahlten Lohn von Fr. 76'052.- sowie dem Gewinn aus der Liquidation der in Deutschland domizilierten Kommanditgesellschaft J.________ KG in der Höhe von rund Fr. 62'575.- zusammensetzt.