Die Personalvorsorgestiftung beantragte die Abweisung der Klage mit der Feststellung, dass der Versicherte ab 5. November 1996 Anspruch auf eine Invalidenrente von 100 % im Bereich des Obligatoriums von Fr. 11'500.- und auf Kinderrenten von Fr. 2300.- habe und, dass diese Ansprüche voll erfüllt worden seien. Für den Fall, dass diesem Rechtsbegehren nicht stattgegeben würde, seien ihr die in der Zeit vom 1. November 1995 bis 4. November 1996 erbrachten Leistungen im Umfang von Fr. 14'101.50 zurückzuerstatten.