__ AG einreichen mit dem Begehren, diese habe ihm ab 5. November 1996 die reglementarische Invalidenrente im obligatorischen und überobligatorischen Bereich von Fr. 25'805.- pro Jahr, zuzüglich Kinderrenten, auszurichten. Die Personalvorsorgestiftung beantragte die Abweisung der Klage mit der Feststellung, dass der Versicherte ab 5. November 1996 Anspruch auf eine Invalidenrente von 100 % im Bereich des Obligatoriums von Fr. 11'500.- und auf Kinderrenten von Fr. 2300.- habe und, dass diese Ansprüche voll erfüllt worden seien.