A. Der 1945 geborene R.________ war seit 1. Juli 1990 als Regional Area Manager für die Gebiete der ehemaligen Sowjetunion und Osteuropa für die S.________ AG (heute I.________ AG) tätig. Mit Bescheid vom 9. November 1990 wurde er ohne gesundheitlichen Vorbehalt in die Personalvorsorgestiftung der Arbeitgeberin aufgenommen.