C. Das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV) führt Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit dem Antrag, in Aufhebung von Ziff. 1 des vorinstanzlichen Entscheiddispositivs sei die Credit Suisse Freizügigkeitsstiftung 2. Säule zu verpflichten, Fr. 61'277.85 auf das Freizügigkeitskonto der G.________ nebst den gemäss Art. 7 FZV geltenden Verzugszinsen nach Ablauf von 30 Tagen seit Datum des Entscheids des Eidgenössischen Versicherungsgerichts zu überweisen.