und Versicherungsgericht des Kantons Aargau, Aarau S.________, welcher als Inhaber eines Anwaltsbüros Arbeitnehmerinnen beschäftigte, wurde mit in Rechtskraft erwachsener Verfügung vom 8. Juli 1998 rückwirkend per 1. März 1996 der Stiftung Auffangeinrichtung BVG (nachfolgend: Auffangeinrichtung) angeschlossen.