Erst damals sei deutlich geworden, dass eine manisch-depressive Krankheit vorliegt. Die Beschwerdegegnerin habe dann wieder versucht zu arbeiten, sei aber bald überfordert gewesen, habe sich schlecht behandelt gefühlt, sei wieder entlassen worden. Heute sei davon auszugehen, dass damals wegen der Krankheit bereits eine deutliche Leistungsverminderung vorgelegen habe. Trotz konsequenter Behandlung mit Psychopharmaka sei es nicht gelungen, die psychische Situation wirklich zu stabilisieren. Die Versicherte sei immer wieder depressiv gewesen und zunehmend weniger belastbar geworden. In einem weiteren Bericht zuhanden der Invalidenversicherung vom 7. August 2002 hielt Dr. F.___