Der Psychiater Dr. med. O.________ hatte zuhanden dieser Versicherung am 20. April 1997 bestätigt, dass die Beschwerdegegnerin auf Grund einer reaktiven depressiven Störung im Rahmen einer narzisstischen Kränkung durch Arbeitsplatzverlust auf dem Boden einer pathologischen Primärpersönlichkeit voll arbeitsunfähig sei und dies über einen weitern Zeitraum von mindestens sechs Monaten bleiben werde. Im August/September und wiederum im November/Dezember 1998 arbeitete die Versicherte für einige Wochen in zwei Kanzleien. Am 15. Juni 1999 trat sie eine Stelle als Sekretärin bei der J.______