3. 3.1 Auf Grund der medizinischen Akten, u.a. auch der Stellungnahme des Vertrauensarztes der Vorsorgeeinrichtung, Dr. B.________, vom 12. August 1996 steht fest, dass die Versicherte ab 3. Juni 1996, als der Kanton Zürich ihr Anstellungsverhältnis gekündigt hatte, zunächst voll arbeitsunfähig war, wobei psychosomatische Beschwerden (Weinkrämpfe, Schlafstörungen, Müdigkeit, Kopfschmerzen sowie Abdominalbeschwerden mit rezidivierenden Durchfällen) der weiteren Ausübung der Erwerbstätigkeit entgegen standen. Gestützt auf die Angaben des Vertrauensarztes wurde das Arbeitsverhältnis am 3. September auf den 31. Dezember 1996 aufgelöst.