29 Abs. 1 lit. b IVG) absehen, weil sich die Versicherte verspätet zum Rentenbezug angemeldet hatte und die Invalidenrente mit Rücksicht auf das Gesuch vom 23. November 2001 frühestens mit Wirkung ab 1. November 2000 zugesprochen werden konnte (Art. 48 Abs. 2 IVG).