B. Am 29. September 2003 liess R.________ gegen den Kanton Zürich, die Auffangeinrichtung BVG und zwei weitere Vorsorgeeinrichtungen beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich Klage einreichen mit den Anträgen, der Kanton Zürich sei zu verpflichten, ihr die gesetzlich und reglementarisch geschuldeten Invalidenleistungen aus der beruflichen Vorsorge, zuzüglich Zins zu 5 % seit Fälligkeit, zu erbringen; eventuell sei eine der drei anderen Vorsorgeeinrichtungen als leistungspflichtig zu erklären und zu verpflichten, ihr die gesetzlichen und reglementarischen Invalidenleistungen, zuzüglich Zins zu 5 % seit Fälligkeit, zu erbringen.