Danach ist ein Antrag auf Teilkapitalisierung der Altersrente vor dem effektiven Altersrücktritt zu stellen, d.h. vor dem ersten Tag des Folgemonats, in welchem die versicherte Person zuletzt einen regelmässigen Lohn oder entsprechend Lohnersatzzahlungen bezogen hat. Ergänzend ist auf Folgendes hinzuweisen: Art. 37 Abs. 3 BVG sieht grundsätzlich vor, dass für die Kapitalabfindung von Altersleistungen eine entsprechende Erklärung spätestens 3 Jahre vor Entstehung des Anspruches abzugeben sei.