B. L.________ erhob am 13. August 2002 beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern gegen den Fonds Klage mit den Anträgen, dieser sei zu verpflichten, von seiner Altersrente Fr. 50'000.- als Kapital auszuzahlen und die versicherte Pension zu Gunsten seiner überlebenden Ehegattin auf 70 % zu erhöhen; seine Altersrente sei neu zu berechnen. Der Fonds schloss auf Klageabweisung. Mit Replik reichte der Versicherte die Zustimmungserklärung seiner Ehefrau vom 20. November 2002 zum Gesuch vom 19. Juli 2000 ein. Am 18. Februar 2003 teilte der Versicherte dem Fonds mit, er habe sich weder bei einer Krankentaggeldversicherung noch bei der Invalidenversicherung angemeldet;