Mit Schreiben vom 23. Juli 2001 lehnte der Fonds das Gesuch ab, da es verspätet gestellt worden sei. Gemäss Reglement sei der Antrag spätestens im Moment der Pensionierung, d.h. vor dem Eintritt in den Ruhestand einzureichen. Am 12. Februar 2002 erneuerte der Versicherte sein Gesuch vom 19. Juli 2001, worauf es vom Stiftungsrat des Fonds am 31. Mai 2002 abgewiesen wurde.