A. Der 1937 geborene L.________ war seit 1. Januar 1977 bei der Firma X.________ S.A. in Y.________ angestellt und damit beim Fonds de Pensions Nestlé (nachfolgend Fonds) vorsorgeversichert. Per 1. Juli 2001 liess er sich mit Einverständnis der Arbeitgeberin vorzeitig pensionieren. Mit Gesuch an den Fonds vom 19. Juli 2001 verlangte der Versicherte die Kapitalisierung der Altersrente im Betrag von Fr. 50'000.- sowie die Erhöhung der Pension zu Gunsten seiner Ehefrau auf 70 %, falls sie ihn überleben sollte. Mit Schreiben vom 23. Juli 2001 lehnte der Fonds das Gesuch ab, da es verspätet gestellt worden sei.