D. Das BSV führt ebenfalls Verwaltungsgerichtsbeschwerde mit dem Antrag, in Aufhebung von Dispositiv-Ziffer 1 des vorinstanzlichen Entscheides sei das kantonale Gericht anzuweisen, auf die Streitsache betreffend Freizügigkeitskonti und -policen samt Aktenherausgabe einzutreten und materiell darüber zu befinden. Das kantonale Gericht schliesst auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. S.________, H.________ und die Pensionskasse des Bundes verzichten auf eine Vernehmlassung. Das Eidg. Versicherungsgericht zieht in Erwägung: