A. S.________ und H.________ heirateten am 20. Mai 1983. Mit Urteil vom 19. März 2001, in Rechtskraft erwachsen am 7. April 2001, schied der Gerichtspräsident des Bezirksgerichts die Ehe der Parteien und ordnete in Ziffer 7 des Urteilsdispositivs die hälftige Aufteilung der während der Ehe gebildeten Austrittsleistungen der beruflichen Vorsorge an. S.________ war im Zeitpunkt des Scheidungsurteils bei der Pensionskasse des Bundes versichert und verfügte zusätzlich über mindestens ein Freizügigkeitskonto.