Nachdem die Winterthur-Columna, Stiftung für die berufliche Vorsorge (nachfolgend: Vorsorgestiftung) die Ausrichtung einer Invalidenrente an C.________ mit der Begründung abgelehnt hatte, die Arbeitsunfähigkeit sei nicht während der Dauer des Versicherungsverhältnisses eingetreten, liess diese am 16. Dezember 1998 Klage beim Verwaltungsgericht von Appenzell A.Rh. erheben mit dem Rechtsbegehren, die Stiftung sei zu verpflichten, ihr die reglementarischen Leistungen nebst Verzugszinsen (nämlich: jährliche Invalidenrente von mindestens Fr. 6560.- und jährliche Invaliden-Kinderrente von mindestens Fr. 1312.- ab 1. August 1994 sowie Beitragsbefreiung ab 1. November 1992) zuzusprechen.