Klage beim Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich gegen die Fondation einreichen mit dem Rechtsbegehren, es sei ihm ab 1. Juli 1997 die reglementarisch vorgesehene Invalidenrente bei prämienfreier Weiterführung der Versicherung auszurichten. Das kantonale Gericht wies die Rechtsvorkehr im Sinne der Erwägungen ab, wobei es die Beklagte verpflichtete, dem Kläger die irrtümlich geleisteten Beitragszahlungen zurückzuerstatten (Entscheid vom 31. Mai 2000). C.- M.________ lässt Verwaltungsgerichtsbeschwerde führen und das im kantonalen Verfahren klageweise geltend gemachte Rechtsbegehren erneuern.