im "Fragebogen für den Arbeitgeber" der Eidgenössischen Invalidenversicherung (vom 23. September 1987) wurde ein Lohn von Fr. 2'200.- deklariert. Nach dem Bericht des behandelnden Arztes Dr. med. R.________ vom 5. Februar 1996 verschlechterte sich der Gesundheitszustand während der Dauer dieses Anstellungsverhältnisses derart, dass ab 1. Juli 1995 bei allgemein massiver Bewegungseinschränkung in verschiedensten Gelenken 100%ige Arbeitsunfähigkeit bestand. Die Vorsorgeeinrichtung der X.________ Finanz AG - die Fondation de Prévoyance du Crédit Lyonnais (Suisse) SA (nachfolgend: Fondation) - lehnte den von M.______