Laut diesen wurde jeweils ein Invaliditätsgrad von 70 % ermittelt, wobei für das Invalideneinkommen (hypothetisches Einkommen ohne gesundheitliche Beeinträchtigung) von einem halbtags erzielten Monatseinkommen von Fr. 2'200.- ausgegangen wurde. Vom 1. September 1986 bis zum 30. April 1996 war M.________ mit einem Pensum von 50 % für die X.________ Finanz AG tätig. Gemäss dem die Anstellung bestätigenden Schreiben der Arbeitgeberin vom 11. Juli 1986 bezog er ein monatliches Bruttogehalt von Fr. 2'500.-; im "Fragebogen für den Arbeitgeber" der Eidgenössischen Invalidenversicherung (vom 23. September 1987) wurde ein Lohn von Fr. 2'200.- deklariert.