und Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich, Winterthur A.- M.________, geb. 1950, leidet an seronegativer Polyarthritis. Wegen der erwerblichen Beeinträchtigungen bezieht er seit dem 1. Mai 1982 eine ganze Rente der Eidgenössischen Invalidenversicherung. Der Rentenanspruch wurde revisionsweise bestätigt durch die Beschlüsse der Invalidenversicherungs-Kommission des Kantons Zürich vom 2. August 1984 und vom 28. Januar 1988. Laut diesen wurde jeweils ein Invaliditätsgrad von 70 % ermittelt, wobei für das Invalideneinkommen (hypothetisches Einkommen ohne gesundheitliche Beeinträchtigung) von einem halbtags erzielten Monatseinkommen von Fr. 2'200.- ausgegangen wurde.