Die der Vorsorgeeinrichtung verbleibenden Titel konnten am 30. März 2005 zu einem Stückpreis von lediglich US-Dollar 3.50 verkauft werden. In Würdigung dieser Tatsachen ist das Gericht zum Schluss gelangt, der Beschwerdeführer (und heutige Gesuchsteller) habe bereits dadurch widerrechtlich gehandelt, dass er im Umfang von 24'400 Aktien, die er persönlich verkaufen wollte, eine vorschriftswidrig gewordene Beteiligung der Vorsorgeeinrichtung nicht habe liquidieren helfen (Erw. 4.3 in fine). 4.2 Im Revisionsgesuch wird vorgebracht, die Feststellung, wonach die Anlage im Zeitpunkt der fraglichen Transaktion die Voraussetzungen von Art.