Klage auf Bezahlung ausstehender Altersleistungen in Höhe von Fr. 103'114.-, nebst Zins zu 5 % seit 15. November 2003, einreichen. Verrechnungsweise machte die Pensionskasse eine die Klageforderung übersteigende Forderung aus berufsvorsorgerechtlicher Verantwortlichkeit in Zusammenhang mit einem Verkauf von Wertpapieren durch die Vorsorgeeinrichtung im Winter 2000/2001 geltend. Mit Entscheid vom 6. Juli 2005 wies das Verwaltungsgericht des Kantons Thurgau die Klage ab.