Am 26. Juni 2003 teilte die Pensionskasse der Ascoop X.________ mit, er habe ab 1. Juli 2003 bei vorzeitigem Altersrücktritt Anspruch auf eine monatliche Rente im Betrag von Fr. ... Gleichentags erklärte sie die Verrechnung der aktuellen und künftigen Leistungen mit Ansprüchen unter anderem aus Schadenersatzpflicht nach Art. 52 BVG. Am 30. April 2004 liess X.________ Klage auf Bezahlung ausstehender Altersleistungen in Höhe von Fr. 103'114.-, nebst Zins zu 5 % seit 15. November 2003, einreichen.