292 StGB, dass die Schulpflege Y.________ auf Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde schliessen lässt, während das Bundesamt für Sozialversicherung sich zur Verwaltungsgerichtsbeschwerde äussert, ohne indessen einen Antrag zu stellen, dass das Eidgenössische Versicherungsgericht letztinstanzlich Verwaltungsgerichtsbeschwerden gegen Verfügungen im Sinne von Art. 5 VwVG auf dem Gebiete der Sozialversicherung (Art. 128 in Verbindung mit Art. 97, 98 lit. b-h und 98a OG) beurteilt, dass zu diesen auf bundesrechtlicher Grundlage beruhenden Verfügungen nach Art. 5 Abs. 2 und Art. 45 VwVG u.a. die im erstinstanzlichen Klageverfahren erlassenen Zwischenentscheide über vorsorgliche Massnahmen (