Der Invaliditätsgrad bestimmt den Rentenanspruch, wobei bei einem IV-Grad von mindestens 40 % Anspruch auf einen Drittel einer ganzen Invalidenrente besteht, bei mindestens 50 % auf zwei Drittel der ganzen Invalidenrente und bei mindestens 66 2/3 % auf eine ganze Invalidenrente. 4.3 Die Vorinstanz ging davon aus, dass zwischen den Parteien ein gültiger Vorsorgevertrag zustande gekommen ist, der die vorbehaltlose Versicherung des 50 %igen Arbeitspensums bei der C.________ GmbH nach den reglementarischen Vorschriften zum Gegenstand hatte.