__ eine Erwerbstätigkeit als Berufsschullehrerin im Gesundheitswesen auf, die sie nach Abschluss der von der Invalidenversicherung übernommenen Umschulung auf ein Pensum von 50 % ausdehnte. Mit Verfügung vom 15. Oktober 1997 sprach ihr die IV-Stelle Luzern mit Wirkung ab 1. Februar 1997 bei einem Invaliditätsgrad von 47 % eine halbe Härtefallrente zu. Ab demselben Zeitpunkt richtete ihr auch die BVG-Sammelstiftung der Rentenanstalt eine 47 %ige Invalidenrente aus. Die innegehabte Stelle kündigte die Versicherte auf Ende Juli 1998, um anschliessend in der C.________ GmbH, - an der sie zu 50 % beteiligt war - im Umfang von 50 % als Geschäftsführerin tätig zu sein.