A. Die 1965 geborene W.________ war seit Januar 1994 in der Berufsschule für Pflege in M.________ als Unterrichtsassistentin tätig. Nach einer Mumps-Infektion im Juni 1994 mit nachfolgender Polyradiculitis/Myelitis im conus terminalis wurde ihr die Stelle per 31. August 1995 gekündigt. Während der Dauer dieser Anstellung war sie bei der BVG-Sammelstiftung der Rentenanstalt berufsvorsorgerechtlich versichert. Am 1. September 1996 nahm W.________ eine Erwerbstätigkeit als Berufsschullehrerin im Gesundheitswesen auf, die sie nach Abschluss der von der Invalidenversicherung übernommenen Umschulung auf ein Pensum von 50 % ausdehnte.