3. 3.1 Das einschlägige Vorsorgereglement, Ausgabe 1999, enthält unter anderem folgende Bestimmungen: "8. Invaliditätsleistungen 8.1 Begriff der Erwerbsunfähigkeit/Invalidität 1. Die Erwerbsunfähigkeit bzw. die Invalidität infolge Krankheit (einschliesslich Zerfall der geistigen und körperlichen Kräfte) oder unabsichtlicher Körper- verletzung (Unfall) wird entsprechend den Grundsätzen der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) festgelegt. 2. Die Providentia richtet die Leistungen entsprechend dem Invaliditätsgra aus, den die IV in ihrer rechtskräftigen Verfügung festgesetzt hat, sofern diese Verfügung nicht offensichtlich unhaltbar ist.