Nachdem die Providentia Sammelstiftung BVG (als Rechtsnachfolgerin der Personalstiftung Z.________ AG) Kenntnis davon genommen hatte, dass die Organe der Eidgenössischen Invalidenversicherung revisionsweise ab 1. Dezember 2002 den Anspruch auf eine ganze Invalidenrente bejaht hatten (Verfügung vom 1. Juni 2004), richtete die Vorsorgeeinrichtung ab 1. Dezember 2002 eine volle Invalidenrente im Rahmen des BVG-Obligatoriums aus. Mit Bezug auf den überobligatorischen Bereich lehnte sie die Zusprechung einer vollen Rente ab, da der Ansprecher im Zeitpunkt der gesundheitlichen Verschlechterung nicht mehr bei ihr versichert gewesen sei.