A. Der 1944 geborene V.________ war vom 1. September 1976 bis 31. Dezember 1991 als Schreiner in der in X.________ domizilierten Firma Z.________ AG angestellt und dadurch bei der gleichnamigen Vorsorgestiftung berufsvorsorgerechtlich versichert. Mit Verfügung vom 3. Juli 1989 sprach ihm die IV-Stelle des Kantons Zürich mit Wirkung ab 1. Juni 1988 eine halbe Rente zu; die Personalstiftung Z.________ AG richtete ab 14. Juni 1997 eine auf einem Invaliditätsgrad von 50 % basierende Invalidenrente nach BVG aus.